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   BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 28/86   

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https://dejure.org/1987,7597
BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 28/86 (https://dejure.org/1987,7597)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1987 - 11b RAr 28/86 (https://dejure.org/1987,7597)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 11b RAr 28/86 (https://dejure.org/1987,7597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialgerichtliches Vorverfahren - Gebühr eines Rechtsanwaltes - Gegenstandswert - Gebührenrahmen - Kürzungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.05.1981 - 6 C 153.80

    Streit über die Höhe der Erstattung von Kosten der Hinzuziehung eines

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 28/86
    Demgemäß geht auch die Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten des Vorverfahrens im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsge- richtsbarkeit von der Mittelgebühr des S 118 BRAGebO aus (BVerwGE 62, 196 und ständige Rechtsprechung, 28 Urteil vom 7. Juni 1985 6 C 63/83 - vom 16. August 1983.
  • BVerwG, 07.06.1985 - 6 C 63.83

    Rechtsanwalt - Gebühren - Rahmengebühr - Unbilligkeit - Rechtsanwalt-Gebühren -

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 28/86
    Demgemäß geht auch die Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten des Vorverfahrens im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungsge- richtsbarkeit von der Mittelgebühr des S 118 BRAGebO aus (BVerwGE 62, 196 und ständige Rechtsprechung, 28 Urteil vom 7. Juni 1985 6 C 63/83 - vom 16. August 1983.
  • BVerwG, 29.10.1986 - 6 B 144.85

    Gebühren - Auslagen - Rechtsanwalt - Widerspruchsführer - Widerspruchsgegner -

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 28/86
    Ob dies auch gilt, wenn das Vorverfahren durch einen Widerspruchsbescheid erfolgreich abgeschlossen wurde, der von einer anderen Behörde als der Ausgangsbehörde oder von einer selbständigen Widerspruchsstelle erlassen wurde (verneinend wohl BVerwG, 18eschluß vom 29. Oktober 1986 6 B 1M4.85 DÖV 1987, 599), - -.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 6 B 22.83
    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11b RAr 28/86
    - - 6 B 22/83 -).
  • SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18
    Teilweise wird dabei ein zur Kostenerstattung führende Erledigung bei Durchdringen des Widerspruchsbegehrens - als innerhalb des Verfahrens liegendes Ereignis - ausdrücklich einer nicht zur Kostenerstattung führenden Erledigung auf andere Weise - als außerhalb des Verfahrens liegendes Ereignis - gegenüber gestellt (vgl. etwa: BSG, Urt. v. 11.12.1985 - 6 RKa 35/84, juris, Rn. 9; BSG, Urt. v. 08.10.1987 - 9a RVs 10/87, juris, Rn. 9; wohl auch: BSG, Urt. v. 29.10.1987 - 11b RAr 28/86, juris, Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1999 - L 17 U 308/98

    Voraussetzungen der Erstattung von Aufwendungen im Widerspruch-Verfahren;

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des ihr insoweit durch Verweisung folgenden SG findet insoweit zwar nicht § 116 BRAGO, sondern § 118 BRAGO Anwendung, da es sich um eine Arbeitgeberstreitigkeit i.S.d. § 116 Abs. 2 BRAGO handelt und für die insoweit erforderliche Berechnung nach Gegenstandswert die Überlegungen, die für eine analoge Anwendung des § 116 Abs. 1 BRAGO bei Versicherten- Streitigkeiten sprechen, keine Geltung haben (vgl. BSG MDR 88, 435; Gerold/ Schmidt/ v. Eicken/ Madert, Kommentar zur BRAGO, 13. Aufl., Rdn. 12 zu § 116).
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